Seit dem 30. April 2004 ist eine neue Reinstoffliste für
deklarationspflichtige Stoffe im IMDS verfügbar - die sogenannte
ILRS (International List of Reportable Substances). Der Hintergrund
für die Einführung dieser Liste war es, eine gemeinsame Liste
deklarationspflichtiger Substanzen für alle OEMs im IMDS zu nutzen.
Mit der Entwicklung der ILRS muss ein IMDS-Anwender nur eine Liste
deklarationspflichtiger Substanzen auswählen, anstelle jeweils die
individuelle Liste für jeden Endkunden auswählen zu müssen. Das Ziel ist,
das Berichtswesen für alle IMDS-Anwender zu vereinfachen.
Die ILRS ist in zwei Versionen verfügbar: einer kurzen Liste und einer
ausführlichen Liste. Die kurze Liste ist auch im Standard IMDS 101 zu
finden und benutzt Gruppennamen für deklarationspflichtige Substanzen,
z.B. Bromierte Flammhemmer. Weil diese Liste keine Detailinformation aller
deklarationspflichtigen und verbotenen Substanzen enthält,
gibt es außerdem eine detaillierte List, die sogenannte "lange" Liste.
Diese ausführliche Version enthält alle Substanzen, die zur ILRS gehören.
Der Vorteil der ILRS ist es, dass alle deklarationspflichtigen Substanzen
Bestandteil der Liste sind und jeder Automobilhersteller die
deklarationspflichtigen Substanzen sofort im MDB angezeigt bekommt.
Die ILRS besteht aus ca. 450 Substanzen
(alle Substanzen der "Liste für deklarationspflichtige Stoffe im
Automobilbau-Inhaltsstoffe in Bauteilen und Werkstoffen" - frühere
VDA-Liste 232-101 - sind als Teilmenge enthalten), die alle in rot im
IMDS dargestellt werden. Diese Substanzen können nicht vertraulich
markiert werden oder von der Deklarationspflicht ausgeschlossen werden,
indem man Joker an ihrer Stelle einsetzt.
Bedeutung der Kennzeichnung:
"P" - Substanz ist verboten für alle OEMs, wenn über einem bestimmten Grenzwert "D/P" -
Deklarationspflichtig für alle OEMs und verboten von einigen OEMs, wenn über einem
bestimmten Grenzwert "D" - Deklarationspflichtig für alle OEMs
Für den Fall, dass eine Substanz mit "D/P" gekennzeichnet ist, fragen Sie bitte beim
jeweiligen OEM-Kunden nach, um herauszufinden, ob der Einsatz der Substanz
für Ihre spezielle Anwendung deklarationspflichtig oder verboten ist.
Wichtig: Die Anwendung der ILRS setzt die internen Liefervorschriften
nicht außer Kraft.
Die Kurzfassung der ILRS kann hier heruntergeladen werden.
Die ausführliche Version der ILRS mit allen enthaltenen Substanzen
steht hier in einer xls-Datei zur Verfügung.