International List of Reportable Substances

Die ILRS (International List of Reportable Substances)

Wichtiger Hinweis: Die ILRS wird nicht mehr fortgeführt und wurde am 29.04.2005 durch die GADSL ersetzt. Alle zukünftigen Deklarationen sollten gemäß GADSL erfolgen.

Seit dem 30. April 2004 ist eine neue Reinstoffliste für deklarationspflichtige Stoffe im IMDS verfügbar - die sogenannte ILRS (International List of Reportable Substances). Der Hintergrund für die Einführung dieser Liste war es, eine gemeinsame Liste deklarationspflichtiger Substanzen für alle OEMs im IMDS zu nutzen. Mit der Entwicklung der ILRS muss ein IMDS-Anwender nur eine Liste deklarationspflichtiger Substanzen auswählen, anstelle jeweils die individuelle Liste für jeden Endkunden auswählen zu müssen. Das Ziel ist, das Berichtswesen für alle IMDS-Anwender zu vereinfachen.

Die ILRS ist in zwei Versionen verfügbar: einer kurzen Liste und einer ausführlichen Liste. Die kurze Liste ist auch im Standard IMDS 101 zu finden und benutzt Gruppennamen für deklarationspflichtige Substanzen, z.B. Bromierte Flammhemmer. Weil diese Liste keine Detailinformation aller deklarationspflichtigen und verbotenen Substanzen enthält, gibt es außerdem eine detaillierte List, die sogenannte "lange" Liste. Diese ausführliche Version enthält alle Substanzen, die zur ILRS gehören. Der Vorteil der ILRS ist es, dass alle deklarationspflichtigen Substanzen Bestandteil der Liste sind und jeder Automobilhersteller die deklarationspflichtigen Substanzen sofort im MDB angezeigt bekommt.

Die ILRS besteht aus ca. 450 Substanzen (alle Substanzen der "Liste für deklarationspflichtige Stoffe im Automobilbau-Inhaltsstoffe in Bauteilen und Werkstoffen" - frühere VDA-Liste 232-101 - sind als Teilmenge enthalten), die alle in rot im IMDS dargestellt werden. Diese Substanzen können nicht vertraulich markiert werden oder von der Deklarationspflicht ausgeschlossen werden, indem man Joker an ihrer Stelle einsetzt.

Bedeutung der Kennzeichnung:

"P" - Substanz ist verboten für alle OEMs, wenn über einem bestimmten Grenzwert "D/P" - Deklarationspflichtig für alle OEMs und verboten von einigen OEMs, wenn über einem bestimmten Grenzwert "D" - Deklarationspflichtig für alle OEMs
Für den Fall, dass eine Substanz mit "D/P" gekennzeichnet ist, fragen Sie bitte beim jeweiligen OEM-Kunden nach, um herauszufinden, ob der Einsatz der Substanz für Ihre spezielle Anwendung deklarationspflichtig oder verboten ist.

Wichtig: Die Anwendung der ILRS setzt die internen Liefervorschriften nicht außer Kraft.

Die Kurzfassung der ILRS kann hier heruntergeladen werden.

Die ausführliche Version der ILRS mit allen enthaltenen Substanzen steht hier in einer xls-Datei zur Verfügung.